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Bitte um Beachtung folgender Regelungen

Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Abstimmung. Seit dem 24. November 2021 gilt zudem die 2G-Regel (geimpft oder genesen), sobald Sie eine Geschäftsstelle des Jobcenters Kreis Unna betreten. Bitte zeigen Sie am Empfang einen entsprechenden Nachweis.

Gern können Sie uns alternativ auch telefonisch oder digital kontaktieren: Hier erhalten Sie eine Auflistung aller Kontaktwege.

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