Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine Art Beschäftigungsverhältnis für einen Bürgergeld-Beziehenden, um seine Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen. Eine AGH darf allerdings niemals reale Arbeitsverhältnisse verdrängen, deshalb muss es sich immer
- um zusätzlich verrichtete Tätigkeiten handeln,
- die Arbeiten müssen im öffentlichen Interesse liegen und
- sie müssen wettbewerbsneutral sein.
Kunden werden durch die Arbeitsvermittlung im Jobcenter Kreis Unna einer AGH zugewiesen und erhalten eine Mehraufwandsentschädigung von rund einem Euro pro Stunde. Deshalb wird eine AGH oft auch umgangssprachlich als Ein-Euro-Job bezeichnet. In einem Zeitraum von fünf Jahren darf ein Arbeitsloser nicht länger als insgesamt 24 Monate an einer AGH teilnehmen.
Hinweis: Arbeitgeber, Organisationen und Institutionen, die einen Antrag auf eine AGH stellen möchten, können sich an die Bereichsleitung (Markt und Integration) des örtlichen Jobcenters Kreis Unna wenden.