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Bildung und Teilhabe

Starke-Familien-Gesetz: Nutzen Sie die Möglichkeiten Ihr Kind
Mittendrin statt nur dabei - auch Ihr Kind hat Anspruch auf Freizeitaktivitäten, Mittagessen in der Schule, Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und eine individuelle Lernförderung. Welche Unterstützung Sie erhalten können, regelt das 2011 eingeführte sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde vereinfacht und 2019 in Starke-Familien-Gesetz umbenannt.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern in unseren Geschäftsstellen vor Ort.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kreises Unna.

UpdateCard Ich 2.0 - Karte zur Bildung und Teilhabe
Seit dem 1. August 2022 führt die Kreisverwaltung Unna mit der Bildungskarte UpdateCard Ich 2.0 eine vereinfachte Abrechnungsform für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ein. Anspruchsberechtigte Kundinnen und Kunden des Jobcenters Kreis Unna erhalten diese für ihr Kind/ihre Kinder im Vorfeld postalisch.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kreises Unna.

Informationsmaterial
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Leistungen des Bildungspakets

Homepage Kreisverwaltung Unna:
Weitere Informationen und Antragsunterlagen