Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Obwohl behinderte Menschen oftmals nicht schlechter ausgebildet sind als nicht-behinderte, über hohe Sozialkompetenzen verfügen und bei der Jobsuche meist sehr motiviert sind, scheitert eine Einstellung in vielen Fällen. Oft spielen Vorurteilen der Arbeitgeber eine Rolle, die aber an vielen Stellen entkräftet werden können. So muss die Einstellung eines behinderten Menschen z.B. nicht teuer sein. Wussten Sie, dass Sie als Arbeitgeber diverse finanzielle Unterstützungen beantragen können?
Sie können für die Einrichtung neuer Arbeitsplätze z.B. Zuschüsse oder Darlehen vom Integrationsamt erhalten. Darüber hinaus können Sie einen sogenannten Eingliederungszuschuss für den Beschäftigten z.B. im Jobcenter Kreis Unna beantragen. Dieser Zuschuss kann für einen Zeitraum von mehreren Monaten geleistet werden. Zudem führt der Einsatz behinderter Menschen in vielen Fällen zu einem stärkeren Teamgeist und dies fördert die Sozialkompetenz jedes einzelnen Mitarbeiters.
Probieren Sie es aus!
Ermöglichen Sie einem schwerbehinderten Menschen eine Probebeschäftigung in Ihrem Betrieb. Die Personalkosten können z.B. vom Jobcenter Kreis Unna für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten übernommen werden, sofern sich die Arbeitsmarktchancen des Betreffenden dadurch verbessern.
Kurzum: Es entstehen Ihnen keine Kosten, Sie gehen keine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen ein und haben die Möglichkeit, sich selbst ein Bild von den Fähigkeiten des Bewerbers zu machen. Wir beraten Sie gerne.
Gemeinsam für gehandicapte Menschen
Sonderausgabe Arbeitgeberzeitung
Mit einer Zeitung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber des Kreises Unna zeigen wir an einem Fallbeispiel, was wir und auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tun können, um Menschen mit Behinderung zu integrieren. Zeitung als PDF ansehen und downloaden