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Weitere Leistungen

Was Sie grundsätzlich über den Erhalt des Bürgergeld wissen sollten

Das Bürgergeld ist die Form der Grundsicherung, bei der alle anderen Einkünfte vorrangig zu behandeln sind. Auf welche Leistungen ein Anspruch besteht, erklären Ihnen Mitarbeitende in der dafür zuständigen Leistungssachbearbeitung und fordern Sie bei Bedarf gegebenenfalls zu einer entsprechenden Antragstellung auf. Diese erfolgt immer dann, wenn eine Besserstellung durch den Bezug von anderen geltlichen Leistungen eintritt und Hilfebedürftigkeit zukünftig vermieden werden kann. 

Während Ausbildung/Studium

Finanzierung während einer Ausbildung
Grundsätzlich besteht weiterhin Anspruch aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II. Das erzielte Einkommen wird unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf die Leistungen angerechnet.

Wohngeld Plus
Bei einem geringen Leistungsanspruch und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung kann ein Anspruch auf Wohngeld Plus festgestellt werden: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/wohngeldreform-2125018

Kindergeld und Elterngeld
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für die Kinder Kindergeld durch die Familienkasse gezahlt werden:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/anspruch-hoehe-dauer

Bis zu 14 Monate nach der Geburt eines Kindes kann Elterngeld gezahlt werden: www.kreis-unna.de/nc/hauptnavigation/kreis-region/leben-im-kreis/familie-und-jugend/elterngeld

Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen (z.B. Trennung, Scheidung) alleine für sich und/oder Kinder aufkommen müssen, haben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt: www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Sofern aus unterschiedlichen Gründen ein Elternteil alleine Kinder versorgt und der andere Elternteil nicht leistungsfähig ist und besteht unter Umständen ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss:
https://www.kreis-unna.de/index.php?object=tx,3674.2.1&ModID=10&FID=3674.634.1

Hinweis: Zuständig ist die Kommune, in der sich die antragsstellende Person dauerhaft aufhält.

Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita oder Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Weitere Informationen und die passenden Antragsformulare finden Sie hier und auf der Homepage des Kreises Unna

Wohnen und Teilhabe

Das Jobcenter Kreis Unna ist, was die Kosten der Unterkunft angeht, an die Richtlinien des Kreises Unna gebunden. Hier sind weitergehende Informationen zu finden:

Hinweis: Für den Antrag auf Erstausstattung sind zwingend die Seiten 14 und 15 der o.g. Richtlinien zu nutzen.

Vergünstigungen beantragen

Wer Leistungen vom Jobcenter erhält, kann sich von der Rundfunkgebühr (GEZ) befreien lassen:


Wer Sozialleistungen erhält, kann außerdem vergünstigt den Öffentlichen Nahverkehr nutzen: