Unterhalt
Als alleinerziehendes Elternteil haben Sie möglicherweise Unterhaltsansprüche. Sofern Ihre oder die Unterhaltszahlungen für Ihr Kind ausbleiben, wird das Team für Unterhaltsheranziehung diese Ansprüche für Sie geltend machen. Wir beraten Sie gerne in einem vertraulichen Gespräch. Sprechen Sie Ihren Leistungssachbearbeiter an oder wenden Sie sich direkt an das Team für Unterhaltsheranziehung.
Sie haben möglicherweise Unterhaltsansprüche
- gegen die eigenen Eltern, wenn Sie sich noch in einer Ausbildung befinden,
- gegen Ihren Ehepartner, wenn Sie getrennt leben oder geschieden sind,
- gegen den anderen Elternteil Ihres Kindes, wenn Sie aufgrund der Kinderbetreuung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Leitlinien zum Unterhaltsrecht finden Sie auch hier